Dahl & Gothmann GbR

Bedingungen für das rechtlich wirksame Zustandekommen der Mietvereinbarung (AGB).

Vertragspartner der Mietvereinbarung sind die Dahl & Gothmann GbR (bzw. eine Nachfolgefirma) als Vermieter und der Mieter des Ferienquartieres als Mieter.

An-/Abreise & Schlüsselübergabe
In der Regel steht dem Mieter das Mietobjekt ab 13:00 Uhr gereinigt zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 15:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Am Tag der Abreise sind das Mietobjekt (besenrein, Mülleimer entleert, Kühlschrank ausgeräumt und Küchenutensilien gereinigt) und der KFZ-Stellplatz vom Mieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zu übergeben. Die Schlüsselübergabe (An- sowie Abreise) erfolgt in unserem Rezeptionsbüro in der Cuxhavener Straße 100 b, 27476 Cuxhaven (bzw. bei späterer Anreise über einen Schlüsseltresor).

Bei Abreise sin alle ausgehändigten Schlüssel vollständig im Büro einer von uns autorisierten Person zu übergeben. Bei Schlüsselverlust lassen wir aus Sicherheitsgründen auf Kosten des Mieters einen neuen Schließzylinder inkl. 4 Ersatzschlüsseln anfertigen und in die Wohnungstür einbauen.

Zahlungsmodalitäten
Anzahlungen sind grundsätzlich nicht zu leisten. Üblicherweise sind die Kosten für die Leistungen des Vermieters vom Mieter während des Aufenthaltes in bar oder mit der EC-Karte zu begleichen. Nach eigenem Ermessen behalten wir uns aber vor, den Zahlungszeitpunkt individuell zu bestimmen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Kreditkarten (Visa, American Express usw.) annehmen.

Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes
Sollte das Mietobjekt am Anreisetag aus Gründen, die vom Vermieter nicht verschuldet sind, nicht bewohnbar sein, so hat der Mieter gegenüber dem Vermieter keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. Gleichwohl verpflichtet sich der Vermieter sich zu bemühen, dem Mieter nach bestem Wissen und Gewissen ein gleichwertiges Mietobjekt - soweit verfügbar - zu besorgen. Kostendifferenzen trägt der Mieter. Sollte das Mietobjekt aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen für den Buchungszeitraum nicht verfügbar sein, verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter ein - soweit verfügbar - gleichwertiges Mietobjekt zu besorgen. Daraus entstehende höhere Mietkosten als ursprünglich vereinbart trägt der Vermieter bis zu einer Höhe von max. 15 % über dem ursprünglich vereinbarten Mietzins. Darüber hinaus verzichtet der Mieter auf weiterführende finanzielle Ansprüche jeglicher Art gegenüber dem Vermieter.

Schäden am Mietobjekt / Schadensregulierung
Bei Anreise bereits vorhandene Schäden oder Mängel sind dem Vermieter vom Mieter möglichst umgehend anzuzeigen. Bei verspäteter Schadens- oder Mängelanzeige wird vermutet, dass das Mietobjekt vertragsgerecht übergeben worden ist und der Mieter den Schaden oder Mangel zu vertreten hat. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar schonend und pfleglich zu behandeln. Die Kosten für während der Mietzeit am Mietobjekt entstandene Schäden, sind vom Mieter ohne Verschuldensnachweis zu erstatten. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Bei Bruch oder Verlust werden die aktuellen Wiederbeschaffungspreise zu Grunde gelegt. Alle Schäden sind umgehend zu melden.

Anzahl der Personenbelegung
Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Anzahl Erwachsener, und Kinder bewohnt werden. Änderungen gegenüber der im Mietvertrag festgelegten Personenzahl bedürfen vor Bezug des Mietobjekts der Zustimmung des Vermieters.

Hunde
Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich gestattet.

Rauchen
Das Rauchen ist in unseren Mietobjekten grundsätzlich verboten.

KFZ / Parkplatz
Zu jedem Mietobjekt gehört ein KFZ-Stellplatz am Haus. Garagenplätze können aufpreispflichtig nach Verfügbarkeit angemietet werden.

Stornierung / Vertragsänderung / Nichtanreise / Kosten
Bei Stornierung der Mietvereinbarung seitens des Mieters (nur gültig in Schriftform) bzw. bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise stellt der Vermieter die entgangenen Mieteinnahmen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 537 BGB) in Rechnung (Übernachtungspreis der Ferienwohnung abzüglich 10% ersparter Aufwendungen). Gleichwohl verpflichtet sich der Vermieter, das durch die Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitige Abreise freigewordene Mietobjekt nach bestem Wissen und Gewissen so schnell wie möglich neu zu vermieten und die hierdurch entstandenen Mieteinnahmen mit dem Mieter zu verrechnen.

Wir empfehlen jedem Gast den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung o.ä.

Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Mieter umgehend an den Vermieter wenden. Verzögerte Reklamationen berechtigen nicht zu Forderungen gegenüber dem Vermieter.

Gerichtsstand / Erfüllungsort
Cuxhaven

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietvereinbarung oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

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